Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen; Meldung von Missständen und Beratung

Sie können Missstände in Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe bei der Fachstelle, die bei der Kreisverwaltungsbehörde angesiedelt ist, melden. Diese berät u.a. Bewohner/-innen, An- und Zugehörige sowie Einrichtungen, Wohnformen und Träger

Informationen

Heimaufsicht

Anschrift

Westring 36
91154 Roth

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Stand: 17.10.2025 11:55:25
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal )