Fahrerlaubnis; Beantragung für begleitetes Fahren ab 17

Junge Fahranfänger haben die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines erfahrenen Führerscheininhabers ein Kraftfahrzeug der Klasse B zu führen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Informationen

Verkehrswesen - Führerschein

Anschrift

Westring 36
91154 Roth

Öffnungszeiten

Montag: 07:30 - 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 13:00 Uhr
Stand: 22.12.2023 11:32:30
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal )