Abfall; Entsorgung
Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.
Informationen
Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Roth)
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Roth)
Informationen sind in der Regel kostenfrei.
Satzungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften
Service
Abfallentsorgung; Beratung
Service
Abfallgebühren; Bezahlung
Landratsamt Roth
Anschrift
Weinbergweg 1
91154 Roth
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Stand: 03.04.2023 10:58:26
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal )
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal )