Straßenverkehrszählungen; Durchführung

Zur Beobachtung der Verkehrsentwicklung und zur Ermittlung der Verkehrsstärken wird der Verkehr auf den Straßen in Bayern mit regelmäßigen Straßenverkehrszählungen erfasst. Daneben werden anlassbezogene Sonderzählungen durchgeführt.

Informationen

Landratsamt Roth

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Stand: 10.01.2025 09:02:58
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal )