Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz beantragen.

Informationen

Personenstands- und Ausländerwesen

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Stand: 11.08.2025 13:42:13
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal )