Regeln für Hunde und andere Haustiere

Der Rothsee ist ein beliebtes Erholungsgebiet. Damit der Aufenthalt für Alle angenehm und erholsam wird, ist gegenseitige Rücksichtnahme wichtig. 

Für Besucherinnen und Besucher mit Haustieren gelten folgende Regeln:

  • In den Liegewiesen und den Flächen der Strandanlagen ist es verboten, Tiere mitzuführen oder frei umher laufen zu lassen.
  • Auf den Betriebswegen im Bereich und entlang der Strandanlagen sind Hunde und sonstige Tiere anzuleinen. Auch beim Besuch der Gaststätten und am Wohnmobilstellplatz sind Tiere anzuleinen. Die Leine darf nicht länger als 120 cm sein.
  • Wer Tiere mitführt, ist verpflichtet, deren Exkremente zu beseitigen. Entsprechende Beutelspender stehen am ausgewiesenen "Hundebadestrand"  zur Verfügung.
  • Es ist verboten, während der Badesaison (15. Mai bis 31. Oktober) Haustiere, insbesondere Hunde, die Wasserflächen betreten oder schwimmen zu lassen.

Dieses Verbot gilt nicht zwischen den Kunstwerken "Große Schulter" und "Rahmendes Tor" am südöstlichen Ufer der Rothsee-Hauptsperre. Der betroffene Uferstreifen ist in dem abgebildeten Lageplan (unmaßstäblich) dargestellt.

Wer diese Regeln nicht befolgt, muss mit einer Anzeige und der Verhängung eines Bußgeldes rechnen. Der Zweckverband hofft auf das Verständnis der Tierhaltenden.