Parkscheinautomaten am Rothsee

PARKEN am Rothsee (die Parkplätze sind vom 01.04. bis 31.10. gebührenpflichtig)

Liebe Besucher und Besucherinnen des Rothsees,

ab 01.04.2024 sind die Parkplätze des Zweckverbandes Rothsee wieder gebührenpflichtig. Wir bitten Sie, an den Parkscheinautomaten die entsprechenden Parkscheine zu lösen, um Unannehmlichkeiten wie Verwarnungs- oder Bußgelder zu vermeiden.

Die Parkgebühren für Personenkraftwagen betragen von Montag bis Sonntag

  • von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Tageskarte) 5,00 Euro
  • von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei einer Parkzeit bis 2 Stunden (Kurzzeittarif) 2,00 Euro

Die Gebühr für einen Jahresparkschein beträgt 100,00 Euro. Dieser Jahresparkschein wird jeweils für ein bestimmtes Fahrzeug ausgegeben und ist nicht übertragbar.

Jahresparkscheine für die gesamte Saison 2024 sind für 100,00 Euro nur auf dem Postwege zu erwerben. Bitte gehen Sie hierfür folgendermaßen vor:

Bitte überweisen Sie ab 01.03.2024 den Betrag von 100,00 Euro auf das Konto des Zweckverbandes Rothsee. Geben Sie hierbei unbedingt das Autokennzeichen und Ihren Namen sowie Ihre Adresse an. Nach Geldeingang wird Ihnen der Jahresparkschein zugesandt. Bitte leisten Sie bis zum 01.03.2024 noch keine Zahlungen/Überweisungen für Dauerparkscheine 2024.

Bankverbindung: Zweckverband Rothsee, Weinbergweg 1, 91154 Roth, Sparkasse Mittelfranken Süd, IBAN DE57 7645 0000 0750 3783 17, BIC BYLADEM1SRS, Verwendungszweck: ZVR - Parken (Autonummer, Name und Adresse)

Die Parkgebühren für Wohnmobile betragen

  • für 12 Stunden 8,00 Euro
  • für 24 Stunden 16,00 Euro usw.

Bitte beachten Sie, dass die Parkscheinautomaten nicht wechseln, bringen Sie daher genügend Kleingeld mit. Die Automaten akzeptieren 2,00 Euro, 1,00 Euro und 50 Cent Münzen.

An vielen Automaten ist aber auch eine bargeldlose Zahlung per EC- oder Kreditkarte möglich. Nutzen Sie diese Möglichkeit!

Einen schönen Aufenthalt wünscht Ihnen Ihr Zweckverband Rothsee!