
Parkscheinautomaten am Rothsee
PARKEN am Rothsee (die Parkplätze sind vom 01.04. bis 31.10. gebührenpflichtig)
Liebe Besucherinnen und Besucher des Rothsees,
ab 01.04.2023 sind die Parkplätze des Zweckverbandes Rothsee wieder gebührenpflichtig. Wir bitten Sie, an den Parkscheinautomaten die entsprechenden Parkscheine zu lösen, um Unannehmlichkeiten wie Verwarnungs- oder Bußgelder zu vermeiden.
Die Parkgebühren für Personenkraftwagen betragen von Montag bis Sonntag
- von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Tageskarte) 3,00 €
- von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei einer Parkzeit bis 2 Stunden (Kurzzeittarif) 1,50 €
Die Gebühr für einen Jahresparkschein beträgt 60,00 €. Dieser Jahresparkschein wird jeweils für ein bestimmtes Fahrzeug ausgegeben und ist nicht übertragbar.
Jahresparkscheine für die gesamte Saison 2023 sind für 60 Euro nur auf dem Postwege zu erwerben. Bitte gehen Sie hierfür folgendermaßen vor:
Bitte überweisen Sie den Betrag von 60 € auf das Konto des Zweckverbandes Rothsee. Geben Sie hierbei unbedingt das Autokennzeichen und Ihren Namen sowie Ihre Adresse an. Nach Geldeingang wird Ihnen der Jahresparkschein zugesandt.
Bankverbindung: Zweckverband Rothsee, Weinbergweg 1, 91154 Roth, Sparkasse Mittelfranken Süd, IBAN DE57 7645 0000 0750 3783 17, BIC BYLADEM1SRS, Verwendungszweck: ZVR - Rub (Autonummer, Name und Adresse)
Die Parkgebühren für Wohnmobile betragen
- für 12 Stunden 4,00 €
- für 24 Stunden 8,00 € usw.
Bitte beachten Sie, dass die Parkscheinautomaten nicht wechseln, bringen Sie daher genügend Kleingeld mit.
An vielen Automaten ist aber auch eine bargeldlose Zahlung per EC- oder Kreditkarte möglich. Nutzen Sie diese Möglichkeit!
Einen schönen Aufenthalt wünscht Ihnen Ihr Zweckverband Rothsee!