
Alte Holzöfen wieder in Betrieb nehmen: Darauf kommt es an
29.08.2022
Nur, wenn der Holzofen eine Gasheizung ersetzt
Um eine Gasheizung zu ersetzen oder zu ergänzen, dürfen stillgelegte Holzöfen unter Umständen wieder betrieben werden. Das regelt eine Allgemeinverfügung des Landratsamtes Roth, die ab 1. September gilt. Dabei geht es um sogenannte Holzfeuerungsanlagen, die nicht oder nicht mehr der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BlmSchV) entsprechen.
Notbetrieb anzeigen
Wurden diese Anlagen nicht abgebaut, dürfen diese laut Landratsamt wieder in Betrieb genommen werden. Voraussetzung ist, dass der Betreiber dafür beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger ein Formular zum Vorhalten für den Notbetrieb eingereicht hat. Außerdem muss die Anlage eine vorhandene Gasheizung ganz oder teilweise ersetzen.
Um den Ofen wieder in Betrieb zu nehmen, muss der Betreiber dies zusätzlich dem Landratsamt Roth anzeigen und das Formular zum Vorhalten für den Notbetrieb vorlegen. Zum Beispiel kann er eine Kopie des Formulars per E-Mail an immissionsschutz@landratsamt-roth.de senden. Im Zuge dessen muss der Betreiber auch bestätigen, dass die Anlage nicht abgebaut wurde.
Gasmangel: Notfallplan in Kraft
Hintergrund für die Ausnahmeregelung ist eine Entscheidung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, um einem möglichen Gasmangel in diesem Winter zu begegnen.