Jugendschöffenwahl Amtsperiode 2024-2028

Vorschlagsliste liegt auf

Wahl der Jugendschöffen für das Amtsgericht Schwabach und das Landgericht Nürnberg-Fürth für die Jahre 2024 bis 2028

Gemäß Abschnitt II Ziffern 3 – 6 der Jugendschöffenbekanntmachung vom 27.10.2022 wurde die Vorschlagsliste für Jugendschöffen durch den Ausschuss für Jugend und Familie des Landkreises Roth am 13.03.2023 erstellt.

Die Vorschlagsliste liegt zu jedermanns Einsicht in der Zeit von Donnerstag, den 16.03.2023 bis einschließlich Mittwoch, den 22.03.2023 im Landratsamt Roth -Kreisjugendamt-, Zimmer Nr. 03, Weinbergweg 10, 91154 Roth, auf.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll des Jugendamtes mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Ein Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz und die Jugendschöffenbekanntmachung können ebenfalls eingesehen werden.

Frau Monika Obermeyer

Vorzimmer Abteilung 3P

Anschrift

Weinbergweg 10
91154 Roth