
Härtefallhilfen für private Haushalte
für nicht leitungsgebundener Energieträger
17.05.2023
Bund und Länder haben sich auf Härtefallhilfen für private Haushalte geeinigt, die zum Beispiel mit Öl oder Pellets heizen. Ab sofort können die finanziellen Hilfen, zum Ausgleich der stark gestiegenen Preise im Jahr 2022, beantragt werden.
Eine Voraussetzung ist, dass die Lieferung der Energieträger bzw. die Bestellung im Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich 1. Dezember erfolgt ist. Sollte die Bestellung in diesem Zeitraum liegen und die Lieferung bis spätestens 31. März 2023 erfolgt sein, können die Hilfen ebenfalls beantragt werden.
Es wird empfohlen, vorab über den Härtefallhilfe-Rechner unverbindlich zu prüfen, ob Härtefallhilfen erhalten werden können.
Alle Informationen dazu, den Leitfaden für die Antragsstellung und die zu diesem Thema meistgestellten Fragen, finden Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (Link untenstehend).
Hinweis: Für die Antragsstellung wird ein Online-Zugang zum ELSTER-Portal benötigt!
Dokumente zum Download
Weiterführende Informationen (extern)
ENA-Roth
Unabhängige EnergieBeratungsAgentur
des Landkreises Roth GmbH
Beratungstermine nach Vereinbarung