
Höflichkeit und Respekt
Abfallwirtschaft am Landratsamt erklärt das richtige Verhalten am Container, was erlaubt ist und was nicht – und was es sich wünscht
Stand: 12.03.2026
An allen Ecken und Enden wird in diesen Frühlingstagen ausgemistet, aussortiert und geputzt. Ob Garten, Schrank oder die Überbleibsel der Winterdekoration. Viele Containerstandorte des Landkreises sind überlastet und man kommt mit der Leerung nicht mehr hinterher. Umso wichtiger ist „Netiquette“.
Auf den Abfall bezogen erklärt Kai-Uwe Erdmann vom Landratsamt, was das bedeutet. Er hat das Ursprungswort Netiquette, das den respektvollen Umgang miteinander in der elektronischen Kommunikation beschreibt, übertragen: Wenn alle in Sachen Müll ein wenig mithelfen, entspannt sich die Situation – auch für alle. Konkret wünscht sich der Sachgebietsleiter Meldungen von Nutzern, wenn die Behälter hohe Füllstände aufweisen. „Bitte nicht erst, wenn sie überquellen“, sensibilisiert er, und verweist zugleich darauf, dass die Verantwortlichen nicht immer alle Orte im Blick haben können. Zudem sind überfüllte Container durch die verwendeten Fahrzeuge mit Greifarm schwer vollständig zu leeren. Auch ein bisweilen nötiger Transport ist so unmöglich.
Im gesamten Kreisgebiet werden mehrere Container täglich geleert. Der Inhalt wird dann zur Kompostieranlage Pyras gefahren. Zu den Hauptstellzeiten stehen im Landkreis bis zu 70 Container gleichzeitig. Folglich können volle Container oftmals „nicht sofort“ geleert werden. Umso wichtiger und wertvoller sind frühzeitige Meldungen. Sie erleichtern die Logistik.
„Nettsein“ kann man aber auch seinen Mitbürgern gegenüber. Manche haben Probleme beim Begehen der Treppen. „Es wäre schön, wenn ihnen Hilfe angeboten würde.“ Das Ablegen von Grüngut außerhalb des Containers ist übrigens verboten, macht Kai-Uwe Erdmann in dem Zusammenhang deutlich. „Bitte denken Sie auch an die Anwohner. Der Einwurf ist nur 7 bis 19 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen erlaubt.“
Das Grüngut wird weiterverarbeitet zu Kompost. In den Container dürfen ausschließlich Gartenabfälle, wie Strauchschnitt, Astwerk (keine Wurzelstöcke), Rasen- und Pflanzenschnitt, Laub und Blumen. Sträucher, Äste und Bäume müssen unbedingt in kleinere Stücke zerlegt werden. Auf keinen Fall dürfen Einstreu aus Kleintierhaltung, Obst- und Gemüsereste, Plastiktüten und sonstige Abfälle entsorgt werden. Zuwiderhandlungen können mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Für die „Füllstände“ von Glas- und Blechcontainern gelten die gleichen Spielregeln. Auch hier freuen sich alle Beteiligten über frühzeitige „Gefahrenmeldung“ bezüglich Überfüllung. Apropos Gefahr: „Bitte werfen Sie Glas nicht neben die Container“, appelliert Erdmann eindringlich mit Hinweis auf Verletzungsgefahr für Mensch und Tier.
Im Glascontainer dürfen nur Einwegflaschen und Einweggläser entsorgt werden, die Stellplätze sind nicht für das Abstellen von Sperrmüll und sonstigem Müll gedacht. Ein Verstoß dagegen stellt ebenso eine Ordnungswidrigkeit dar. In der Nähe von Glasbehältern freuen sich Anwohner noch mehr über Rücksichtnahme.
Bleibt noch die Altkleidersammlung. Eingeworfen werden dürfen nur tragbare Kleidung und Schuhe in Säcken. „Fleckige, zerschlissene Textilien und kaputte Schuhe gehören nicht in den Container“, betont der Sachgebietsleiter. Diese sind über den Restmüll zu entsorgen. Auch hier sind die Flächen nicht für das Ablegen von Sperrmüll oder sonstigem Müll gedacht.
Gerade bei den weniger werden Altkleidercontainern gilt: Nur bei sorgsamem Umgang und dem richtigen Verhalten besteht die Aussicht, diese zu erhalten. Erdmann erklärt: Wenn die gewerblichen und wohltätigen Sammler aufgrund der mangelnden Qualität und Verschmutzung immer mehr Container aus den Gemeindegebieten abziehen, können Textilien mittelfristig nur noch an den Wertstoffhöfen entsorgt werden.