
Zwei bestätigte Fälle von Geflügelpest
Verendete Graugänse positiv getestet, Risiko, dass ein Mensch sich mit dem Erreger infiziert, wird vom FLI als gering eingestuft.
Stand: 26.11.2025
Im Landkreis Roth wurden zwei verendete Graugänse, eine im Gemeindegebiet Allersberg, eine im Bereich Georgensgmünd positiv auf Geflügelpest (H5N1) getestet, beide Fälle wurden vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) inzwischen bestätigt. Dies stellt für das heimische Geflügel eine erhebliche Ansteckungsgefahr darstellt, wie das Veterinäramt warnt.
„Der Nachweis zeigt, dass der Erreger in der Wildvogel-Population hier zirkuliert“, sagt Dr. Ekkehard Kurth, Leiter des Veterinäramts. Er rät allen Geflügelhaltern, die die Möglichkeit haben, ihre Tiere in Volieren zu belassen, dies jetzt umsetzen. Zwar bestünden aufgrund dieser Befunde weder Restriktionszonen noch eine Aufstallungspflicht, allerdings sei größtmögliche Vorsicht geboten. Lokale Geflügelmärkte und -schauen sowie die Jagd auf Wildvögel können im Moment weiter stattfinden, informiert Kurth weiter. Einschränkungen, Vorschriften sowie und Markt- oder Ausstellungsverbote können aber jederzeit folgen, sensibilisiert er.
An die Bevölkerung richtet sich folgender Hinweis: Tot aufgefundenes Wassergeflügel (Gänse, Enten, Haubentaucher, Reiher und dergleichen) sowie Greifvögel sollten dem Veterinäramt Roth gemeldet werden. Das Risiko, dass ein Mensch sich mit dem Erreger infiziert, wird vom FLI als gering eingestuft.
Für weitere Fragen steht das Veterinäramt Roth zur Verfügung.