Geflügelmärkte und Ausstellungen können wieder stattfinden

Verbot wird zum 1. Juli aufgehoben
Stand: 28.06.2023

Aufhebung des Verbotes von Geflügelmärkten und Ausstellungen im Landkreis Roth

Das Verbot von Ausstellungen, Märkten und Schauen für Geflügel wird im Landkreis Roth zum 01.07.2023 aufgehoben.

Grundlage der Entscheidung ist die aktuelle Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und die Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI).

Nach vorheriger Anmeldung beim Veterinäramt Roth können ab dem 1. Juli unter Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen wieder Veranstaltungen der Geflügelhalter stattfinden.

Die Beschränkungen der Abgabe im Reisegewerbe gelten weiterhin. Dies gilt auch für die betriebsbezogenen, verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen und das Fütterungsverbot von Wasservögeln.

Informationen zu den Biosicherheitsmaßnahmen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) .

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Veterinäramtes Roth unter der Rufnummer 09171/81-1650 gerne zur Verfügung. 

Veterinäramt Roth

Da das Veterinäramt nicht durchgehend besetzt ist, bitten wir um Terminvereinbarung.

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth