Antrag hilft Geld sparen
Antrag für die Erstattung von Fahrtkosten für das Schuljahr 2024/2025 bereits jetzt einreichen
Stand: 04.06.2025
Ohne Antrag kein Geld – wer Anspruch auf Fahrtkostenerstattung für den Schulweg hat, kann bereits jetzt den Antrag für das Schuljahr 2024/2025 einreichen. Empfohlen wird dies besonders für Schülerinnen und Schüler der aktuellen Abschlussklassen.
Das Landratsamt Roth erstattet Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis ab der Jahrgangsstufe elf für den Besuch der nächstgelegenen Gymnasien, Wirtschafts-, Berufsfach-, Berufsober- und Fachoberschulen sowie der Berufsschulen im Teilzeitunterricht die Kosten der notwendigen Beförderung – vorausgesetzt, sie übersteigen die Belastungsgrenze von 320 Euro pro Schüler/in und Schuljahr. Die Familienbelastungsgrenze von 490 Euro wird als Höchstbetrag pro Familie und Schuljahr beibehalten.
Wenn eine Familie im August 2024 für mindestens drei Kinder Kindergeld erhielt, muss diese den Eigenanteil nicht tragen. Dasselbe gilt auch, wenn Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) oder nach dem Sozialgesetzbuch XII bezogen wurden.
Ein Antrag ist für die Kostenerstattung zwingend notwendig. Dieser muss von der Schule bestätigt werden und mit allen Originalfahrscheinen und den erforderlichen Nachweisen (wie Kindergeldnachweis oder evtl. Stundenplan) bis spätestens 31. Oktober 2025, beim Landratsamt Roth, Weinbergweg 1, 91154 Roth eingegangen sein.
Um die Bearbeitungszeiten möglichst kurz zu halten, können die Schüler der Abschlussklassen die Anträge auf Fahrtkostenerstattung bereits jetzt senden.
Die Antragsvordrucke finden Sie unter dem untenstehenden Link "Kostenfreiheit des Schulwegs".
Das Team im Landratsamt hilft bei Fragen.