Sicherheit und Selbstbestimmung

Ein Betreuertreffen zum Thema „Unterbringung“ traf auf großes Interesse
Stand: 12.11.2025

Die Runde dürfte selten so bunt gewesen sein wie an diesem Nachmittag im Kreistagssaal, an dem das Landratsamt wieder zu einem „Betreuerstammtisch“ eingeladen hatte. Offenbar hat das Thema „Unterbringungen“ einen Nerv getroffen. Und vor Augen geführt hat, dass es wieder die Details vor Ort sind, die für einen reibungslosen Ablauf entscheidend sind.

Sicherlich unfreiwillig lieferte eine angemeldete Teilnehmerin den besten Grund, warum Unterbringungen und das Wissen um sie im Betreuungswesen so wichtig sind. Sie konnte nicht teilnehmen, weil sie stattdessen eine solche zu händeln hatte.

„Meistens entscheiden wir, wo wir sein wollen, aber manchmal entscheiden andere, wo wir sein müssen“. Was aus rechtlicher Sicht alles dahinter steckt, erläuterte Herr Prof. Dr. Scheulen, der mit seinem Fachwissen half, den Mix an Akteuren im Unterbringungsverfahren, die Hürden und auftretende Fragen einzuordnen und unter einen Hut zu bringen.

Neben den Polizeiinspektionen Roth, Hilpoltstein und Schwabach waren zahlreiche weitere Stellen vertreten: Das Amtsgericht Schwabach mit seiner Direktorin Frau Bienemann ebenso wie der Allgemeine Sozialdienst des Gesundheitsamts bis hin zum Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung am Landratsamt und den Betreuungsvereinen, die im Landkreis tätig sind.

Gemeinsame Erkenntnis aller Beteiligten: Es ist noch immer zu wenig zum Thema bekannt. Folglich wurde der allgemeine Wunsch laut, auf die Unterschiede zwischen privatrechtlichem und öffentlich-rechtlichem Unterbringungsverfahren hinzuweisen. Bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung nach Gesetzeslage liegt eine Akut-Situation mit Eigen- und Fremdgefährdung vor. Bei ihr stehen Sicherheit und Gefahrenabwehr im Mittelpunkt. Klar ist aber auch: Damit ist eine Abwägung verbunden, zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung des/der Betroffenen (in Deutschland ein hohes Gut), der ersten Idee von Unterstützung und Hilfe und dem letzten Mittel „Aus-dem-Verkehr-Ziehen“.

Die privatrechtliche Unterbringung nach dem BGB ist hingegen nur bei Eigen-, nicht bei Fremdgefährdung möglich. Mit ihr verbunden ist die Motivation Fürsorge, um eine schonende Unterbringung mit möglichst wenig Grundrechtseingriffen zu erreichen.

Landrat Ben Schwarz, selbst Jurist, anerkannnte das Gespür, das die Betreuer an den Tag legen. Schließlich gelte es, gewichtige Rechte in Einklang zu bringen. „Die Abwägung, Selbstbestimmung und persönliche Freiheit gegen Sicherheit, ist im Einzelfall sicher eine Herausforderung.“ Dass alle Betreuerinnen und Betreuern freiwillig gekommen waren, wertete er als Zeichen für deren Engagement.

Herr Holzapfel, Leiter der Betreuungsstelle am Landratsamt, schilderte seine Einschätzung so: „Unterbringungen finden immer in einer Schnittstelle aus Sicherheit und Selbstbestimmung statt. Wir alle, die hier zusammengekommen sind, sind aufgerufen, gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die gesetzlich sauber, sicher und nicht zuletzt menschlich sind, damit diese Schnittstellen nicht zu Sollbruchstellen werden. Dabei ist es wichtig, zu wissen, was wir dürfen, was wir können und was wir müssen.“

Herr Holzapfel zog neben dem intensiven Austausch eine weitere wertvolle Erkenntnis aus dem Treffen: „Wir werden versuchen, noch mehr Wert auf Verzahnung und Netzwerkarbeit zu legen.“ Gleichwohl betont er – gerade auch im Hinblick auf mögliche Kandidaten für die Aufgabe -, dass Betreuerinnen und Betreuer jetzt schon gut „versorgt“ und mit Rüstzeug ausgestattet werden, etwa durch Fortbildungsangebote zu rechtlich und praktisch komplexen Themen. In diese Kategorie falle sicher auch der Betreuerstammtisch.

Ein Vertrauensverhältnis zwischen Klient und Betreuer erleichtere natürlich sämtliche Aktionen, führte er vor Augen. Speziell beim Unterbringungsverfahren, bei dem die Betreuer Herrinnen und Herren des Verfahrens sind. Der Betreuer entscheidet, in welcher Einrichtung die ihm Anvertrauten untergebracht werden, er oder sie darf die Unterbringung abbrechen und muss diese später beenden. Das Bezirkskrankenhaus beispielsweise darf den/die Betroffene/n nicht selbst „entlassen“. Auch Holzapfel kennt das Spannungsfeld, in dem sich diese Eingriffe abspielen.

Herr Höfling, als Sachgebietsleiter Öffentliche Sicherheit und Ordnung verantwortlich für den Vollzug der öffentlich-rechtlichen Unterbringung, bilanzierte, dass die Veranstaltung den Austausch zwischen Betreuern und Fachbehörden gefördert hat. Für die involvierten Ärzte stellte Gesundheitsamtschef Herr Dr. Schmitzer fest: „Zwischen Fürsorge und Freiheit zu entscheiden ist eine der schwersten Aufgaben ärztlicher Verantwortung.“

Die Absicht, sich noch besser zu verzahnen, griff Frau Jörg vom Sozialdienst auf. „Es ist wichtig, dass die verschiedenen Akteure kooperativ Hand in Hand zusammenarbeiten und die Zuständigkeiten geklärt sind. Das Gesetz ist das eine, aber die konkreten Absprachen vor Ort das andere.“

Mehr zum Thema

Presseanfragen

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth