
Finanzielle Unterstützung für Weiterbildung
Landratsamt rät zur rechtzeitigen Antragstellung – Verlängerung ist in vereinfachtem Verfahren möglich
Stand: 02.06.2026
Formblatt W? Oder B oder…? Gar nicht so einfach. Umso besser, wenn es beim Landratsamt Menschen gibt, die genau wissen, was zu tun ist. Konkret und ganz aktuell bei allen Fragen rund um (finanzielle) Ausbildungsförderung, Stichwort AFBG (=Aufstiegs-BAföG).
„Wenn sich das Schuljahr dem Ende zuneigt, bedeutet das für Antragsberechtigte und uns Hochsaison“, sagt Frau Hartl-Schiller, die mit ihren Kolleginnen dieses Fachgebiet betreut. Sie erklärt: Wer beabsichtigt, sich beruflich weiter zu qualifizieren, eine Meister-, Techniker- oder sonstige Fachschule oder eine Fachakademie zu besuchen, sollte an einen Folgeantrag für die weitere Bewilligung beim Amt für Ausbildungsförderung denken.
In Genuss der finanziellen Unterstützung kann kommen, wer eine berufliche Weiterbildung in Voll- oder Teilzeit beginnt oder weiterführt, die auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereitet (z.B. Handwerksmeister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher) vorbereitet. Weitere Voraussetzung ist ein Wohnsitz im Landkreis Roth. Das Team der Ausbildungsförderung empfiehlt, den Antrag frühzeitig - mindestens drei Monate vor Beginn der Fortbildung – einzureichen.
Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt gefördert, beides einkommens- und vermögensunabhängig. Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich ein monatlicher Lebensunterhalt von derzeit monatlich maximal 882 Euro bei ledigen Antragstellern ohne Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag beantragt werden. Die Antragsunterlagen können telefonisch oder ebenso per E-Mail angefordert werden. Auf Wunsch wird eine Beratung geboten.
Wer einen Folgeantrag stellen möchte und sich bei Einkommen und/oder Vermögen nichts verändert hat, kommt in den Genuss eines vereinfachten Verfahrens. Die entsprechenden Formulare (Formblatt W, Formblatt B sowie ggf. Formblatt Wahlrecht) sind über den Link unten aufrufbar.
Ausbildungsförderung (BAföG)
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