Politik & Wahlen


Der Kreistag ist das wichtigste Organ des Landkreises. Er ist die Vertretung der Kreisbürger und wird auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die aktuelle Wahlperiode beginnt am 1. Mai 2020 und endet am 30. April 2026.

Der Kreistag besteht aus dem Landrat und 60 Kreisrät*innen. Er entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten des Landkreises im eigenen und übertragenen Wirkungskreis, soweit er nicht den Kreisausschuss oder andere beschließende Ausschüsse für zuständig erklärt hat oder der Landrat kraft Gesetzes in laufenden Angelegenheiten zuständig ist.

Die Kreisrät*innen sind ehrenamtlich tätig. Sie sind den Belangen des gesamten Landkreises verpflichtet. Im Landkreis Roth sind jährlich rund 30 Sitzungen notwendig, um Entscheidungen gewissenhaft vorzubereiten und fundiert treffen zu können.

Den Überblick über alle Mitglieder des Kreistags, die Sitzungstermine und Tagesordnungen finden Sie unter dem Link "Bürgerinfo Kreistag Roth".

Weiterführende Links (extern)

Landtags- & und Bezirkswahl 2023 (externe Links)