
Zuschüsse
Fördermittel - 50 Jahre Landkreis!
Im Rahmen des 50-jährigen Landkreisjubiläums stellt der Landkreis 16.000€ Fördermittel für Jugendbegegnungen zur Verfügung. In jeder Gemeinde sind Jugendgruppen gefragt, die künstlerische und kreative Ideen haben. Gefördert werden Projekte, die Kontakte zwischen verschiedenen Jugendgruppen knüpfen, Begegnungen unter Jugendlichen schaffen und/ oder einen Bezug zur Heimat herstellen. Das kann zum Beispiel eine mehrtägige Radtour durch den Landkreis sein, einen Kurzfilm drehen über die eigene Gemeinde oder ein Bubblesoccer Turnier mit anderen Jugendgruppen veranstalten. Gerne können Ideen auch mit lokalen Künstlern und Kulturschaffenden umgesetzt werden, z.B. mit Glaskunst, Holzschnitzerei oder einem Graffitikunstwerk. Die Förderung ist sehr niederschwellig möglich. Bei Interesse und Fragen, sprechen Sie uns gerne an: Anja Völkl, Tel.: 09171 / 81-4683 .
Förderung - Aktivierungskampagne
In Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat der KJR Roth für euch ein Förderprogramm zur Aktivierung der Jugendarbeit nach Corona ausgerufen!
Insgesamt wollen wir euch durch das Förderprogramm 25.000 € zur Verfügung stellen, die für Kooperationsveranstaltungen mit dem KJR verwendet werden können.
Wir fördern Veranstaltungen mit bis zu 500 €. Egal ob Kinderdisco, Open Air Kino, Konzert oder Spieleabend, Hauptsache ihr holt eure Jugendlichen wieder zu euch in den Verein.
Hauptziel ist also, junge Menschen und Mitarbeitende der Jugendarbeit (wieder) neu für die Angebote der Jugendarbeit vor Ort zu gewinnen. Die Fördergelder können beim Kreisjugendring Roth ab 1. Mai abgerufen werden. Nähere Informationen finden Sie in der Download-Liste.
Zuschüsse für Freizeiten / Erholungsmaßnahmen
Zuschüsse für Freizeiten können beim Kreisjugendring beantragt werden.
Bitte beachten Sie folgende Richtlinien zum Freizeitzuschuss:
- Teilnehmer*innenliste mit Namen, Adresse, Alter nötig
- Programmübersicht (tageweise) nötig
- gültige Vereinbarung des Vereins zum Kinderschutz (Bundeskinderschutzgesetz, §72a SGB VIII) nötig
- Für Betreuer*innen mit Juleica erhalten Sie pro Übernachtung 7,50€ Zuschuss, ohne Juleica 2,50€
Jahreszuschuss örtlicher Kinder- und Jugendarbeit
Jahreszuschüsse für örtliche Kinder- und Jugendarbeit können beim Kreisjugendring beantragt werden.
Voraussetzung ab 2020 ist die Vorlage einer gültigen Vereinbarung zum Kinderschutz.
Zuschuss für Kleinrenovierungen
Zuschüsse für Kleinrenovierungen können beim Kreisjugendring beantragt werden.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- gültige Vereinbarung zum Kinderschutz (Bundeskinderschutzgesetz, § 72a SGB VIII) nötig
- laufende Antragsstellung möglich, höchstens alle 4 Jahre
Zuschuss für Jugendbau-Invesitionen
Für Zuschussanträge bei größeren Jugendbau-Investitionen wenden Sie sich bitte direkt an den Landkreis Roth, unter Tel. 09171 / 81-1352.
Nähere Informationen finden Sie hier .
Voraussetzung ab 2020 ist die Vorlage einer gültigen Vereinbarung zum Kinderschutz.
Weitere Zuschussmöglichkeiten
gibt es u.a.
- beim Bayerischen Jugendring (z.B. für Jugendbildung, Internationale Jugendarbeit)
- beim Bezirksjugendring Mittelfranken (z.B. für Mitarbeiterbildung)