Jugendschutz

Öffentlicher Jugendschutz: Was ist erlaubt - was nicht?

Gerade bei Vereinen, Jugendgruppen und Jugendtreffs mit ihren zahlreichen Veranstaltungen stellt sich oft die Frage, welche Bestimmungen zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und auch anderer Bestimmungen bei Vereinsfesten, Partys u.a. beachtet und eingehalten werden müssen. Hier finden Sie Links, die auf viele Fragen Antworten enthalten!

Bei Fragen zu den Jugendschutzbestimmungen bietet speziell für Veranstaltungen von Jugendgruppen und Jugendeinrichtungen (Jugendtreffs) der Kreisjugendring Roth seine Beratung an. Das bezieht sich auch auf Bestimmungen des Jugendmedienschutzes. Melden Sie sich einfach in der Geschäftsstelle per Mail oder Telefon! Schildern Sie bitte genau die Rahmenbedingungen Ihres Festes (erwartete Besucherzahl, Jugendrelevanz, welcher Alkohol wird ausgeschenkt etc.). Es gibt viele Möglichkeiten, das Jugendschutzgesetz in der Praxis umzusetzen und sich als Veranstalter*in abzusichern.

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Weiterführende Informationen (extern)

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Jugendschutz und Alkohol

Die Broschüre "Jugendschutz und Alkohol - Mindeststandards für den Jugendschutz bei Veranstaltungen in Mittelfranken" ist neu aufgelegt worden. Die Empfehlungen der Kommunalen Jugendarbeit in Mittelfranken wurden in Kooperation mit dem Bezirksjugendring, mit dem Polizeipräsidium Mittelfranken sowie dem Verband reisender Schausteller und Handelsleute e.V. abgestimmt. Die Broschüre richtet sich an Veranstalter*innen und Gemeinden.

Dokumente zum Download

Aktueller Jugendschutz-Aushang

Nicht vergessen: aktueller Jugendschutz-Aushang

Die vorgeschriebenen Aushänge zum Jugendschutzgesetz müssen bei Festen, Veranstaltungen und Kirchweihen deutlich sichtbar aufgehängt werden. Es gibt sie kostenlos entweder beim Kreisjugendring (Weinbergweg 4, 91154 Roth) oder im Amt für Jugend und Familie (Weinbergweg 10, 91154 Roth, Zi. 039).


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