
Jugendschutz
Öffentlicher Jugendschutz: Was ist erlaubt - was nicht?
Gerade bei Vereinen, Jugendgruppen und Jugendtreffs mit ihren zahlreichen Veranstaltungen stellt sich oft die Frage, welche Bestimmungen zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und auch anderer Bestimmungen bei Vereinsfesten, Partys u.a. beachtet und eingehalten werden müssen. Hier finden Sie Links, die auf viele Fragen Antworten enthalten!
Bei Fragen zu den Jugendschutzbestimmungen bietet speziell für Veranstaltungen von Jugendgruppen und Jugendeinrichtungen (Jugendtreffs) der Kreisjugendring Roth seine Beratung an. Das bezieht sich auch auf Bestimmungen des Jugendmedienschutzes. Melden Sie sich einfach in der Geschäftsstelle per Mail oder Telefon! Schildern Sie bitte genau die Rahmenbedingungen Ihres Festes (erwartete Besucherzahl, Jugendrelevanz, welcher Alkohol wird ausgeschenkt etc.). Es gibt viele Möglichkeiten, das Jugendschutzgesetz in der Praxis umzusetzen und sich als Veranstalter*in abzusichern.
Weiterführende Informationen (extern)
Jugendschutz und Alkohol
Die Broschüre "Jugendschutz und Alkohol - Mindeststandards für den Jugendschutz bei Veranstaltungen in Mittelfranken" ist neu aufgelegt worden. Die Empfehlungen der Kommunalen Jugendarbeit in Mittelfranken wurden in Kooperation mit dem Bezirksjugendring, mit dem Polizeipräsidium Mittelfranken sowie dem Verband reisender Schausteller und Handelsleute e.V. abgestimmt. Die Broschüre richtet sich an Veranstalter*innen und Gemeinden.
Dokumente zum Download
Aktueller Jugendschutz-Aushang
Nicht vergessen: Jugendschutz-Hinweise erneuern!
Zum 01.01.2018 ist das Branntweinmonopolgesetzt weggefallen – das hat gleichzeitig auch Einfluss auf Jugendschutzgesetzes. Zwar ändert sich nichts an dem Abgabeverbot von Alkohol an Kinder und Jugendliche, Gaststätten, Cafés, Imbissbuden etc. müssen trotzdem reagieren. Das Gleiche gilt auch für Vereine, bei deren Veranstaltungen Alkohol verkauft wird.
Aushänge aktualisieren
Die vorgeschriebenen Aushänge zum Jugendschutzgesetz müssen auf Grund der Änderung nämlich aktualisiert werden. Die neuen, angepassten Vorlagen für die Jugendschutztafeln gibt es ab sofort kostenlos entweder beim Kreisjugendring (Weinbergweg 4, 91154 Roth) oder im Amt für Jugend und Familie (Weinbergweg 10, 91154 Roth, Zi. 039).
Auch wenn sich „nur“ die Bezeichnungen verändern – Anstelle des Branntweinmonopolgesetzes trat jetzt das Alkoholsteuergesetz mit seinen Anschlussregelungen – macht es Sinn, die eigenen Jugendschutz-Aushänge möglichst schnell zu erneuern. Hängt nämlich nicht die aktuelle oder gar keine Fassung, drohen Geldbußen bis zu 300 Euro.