Gesetzliche Grundlagen

Zum einen regelt der §11 im SGB 8 – der "Jugendarbeitsparagraf" u.a., dass Jugendarbeit an den Interessen und Lebenswelten der Jugendlichen anknüpfen soll. Und da sind wir schon beim Thema Medien.

Für uns heißt das: Medien nicht nur zu konsumieren, sondern aktiv zu nutzen, damit kreativ und künstlerisch zu werden. Eigene Ansichten und Positionen zum Ausdruck bringen können, Kommunikation und Mediennutzung als Entwicklungsaufgabe und als Mittel zur Identitätsbildung. „Medienkompetenz“ wird als Schlüsselkompetenz verstanden, die es ermöglicht, in einer von Medien durchwobenen Welt ein souveränes und selbstbestimmtes Leben zu führen.

Machen!


Zum anderen aber muss aber auch der §14, der Paragraf für erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, berücksichtigt werden. Dieser beschreibt, dass Kinder und Jugendliche befähigt werden sollen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen geführt werden sollen.

Heißt für uns: die Rechte und Chancen von Kindern und Jugendlichen auf eine positive gesundheitliche und psychosoziale Entwicklung zu sichern. Die Kinder und Jugendlichen dazu zu befähigen sicher im Netz unterwegs zu sein und sich vor möglichen Gefahren zu schützen. 

Kritisch sein und hinterfragen!