Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit

Ältere Menschen mit zu geringen Renten und Menschen, die z.B. durch Krankheit dauerhaft erwerbsunfähig sind können, um den Mindestlebensunterhalt zu sichern, Grundsicherung beantragen. Voraussetzung ist, dass der Anspruchsberechtigte bedürftig ist, sich tatsächlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhält, die Altersgrenze erreicht oder aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert ist.

Leistungen nach dem SGB XII

Wir sind gerne für Sie da:

Buchstabe A-Foi:           09171 81-1268
Buchstabe Foj-Ke:         09171 81-1570
Buchstabe Kf-Nej:         09171 81-1215
Buchstabe Nek-Schu:   09171 81-1377
Buchstabe Schv-Z:        09171 81-1250

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zur Gesundheit und Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth