Widerspruch gegen Bescheide einlegen

Gegen Bescheide des Landratsamtes Roth kann (im fakultativen Widerspruchsverfahren Art.12 BayAGVwGO) innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt oder unmittelbar Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach erhoben werden.