Barrierefreiheit


Der Landkreis Roth ist bemüht, seine Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.landratsamt-roth.de .

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der BayEGovV vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:
Einzelne Formulare, Broschüren und andere downloadbare Dateien, Grafiken, Bilder und Videos sowie einzelne weitere Inhalte sind ggf. nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.06.2022 erstellt. Die Erklärung wurde auf Basis einer Selbstbewertung erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 27.06.2022

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter barrierefrei@landratsamt-roth.de.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehender Mitteilungen ist:
Landratsamt Roth (Weinbergweg 1, 91154 Roth / Telefon: 09171 / 81-0 / Mail: info@landratsamt-roth.de)

Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen des Durchsetzungsverfahrens haben Sie hier (Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV (bayern.de)) die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderung an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung IT-Dienstleistungszentrum des Freistaates Bayern Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html