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Investitionszuschüsse zur Jugendsportförderung

Der Landkreis Roth gewährt den Sportvereinen Zuschüsse für den Neubau bzw. die Generalinstandsetzung von Sport- und Übungsstätten.

Förderhöhe und die allgemeinen Fördervoraussetzungen sind der Richtlinie zur Jugendsportförderung zu entnehmen. Der Zuschuss ist mittels Formblatt "Zuwendung Sportstättenbau" bei der Kreisfinanzverwaltung, Herr Stadler (Tel. 09171/81-339), anzufordern.

Der Fortschritt der Baumaßnahme ist durch die Baustandsanzeige nachzuweisen. Nach Abschluss der Maßnahme ist der Verwendungsnachweis vom Bay. Landes-Sportverband bzw. Bay. Sportschützenbund vorzulegen.

Die Richtlinie und notwendigen Formulare stehen auf der rechten Navigationsleiste als Download zur Verfügung.



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