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SPORT - INFOS

Investitionszuschüsse zur Jugendsportförderung


Der Landkreis Roth gewährt den Sportvereinen Zuschüsse für den Neubau bzw. die Generalinstandsetzung von Sport- und Übungsstätten.

Förderhöhe und die allgemeinen Fördervoraussetzungen sind der Richtlinie zur Jugendsportförderung zu entnehmen. Der Zuschuss ist mittels Formblatt "Zuwendung Sportstättenbau" bei der Kreisfinanzverwaltung, Herr Stadler (Tel. 09171/81-339), anzufordern.

Der Fortschritt der Baumaßnahme ist durch die Baustandsanzeige nachzuweisen. Nach Abschluss der Maßnahme ist der Verwendungsnachweis vom Bay. Landes-Sportverband bzw. Bay. Sportschützenbund vorzulegen.

Die Richtlinie und notwendigen Formulare stehen auf der rechten Navigationsleiste als Download zur Verfügung.



Weitere Informationen und Material zum Thema finden Sie auf der rechten Navigationsleiste.


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generiert am 09.02.2012 06:01:24 ­