Förderhöhe und die allgemeinen Fördervoraussetzungen sind der Richtlinie zur Jugendsportförderung zu entnehmen. Der Zuschuss ist mittels Formblatt "Zuwendung Sportstättenbau" bei der Kreisfinanzverwaltung, Herr Stadler (Tel. 09171/81-339), anzufordern.
Der Fortschritt der Baumaßnahme ist durch die Baustandsanzeige nachzuweisen. Nach Abschluss der Maßnahme ist der Verwendungsnachweis vom Bay. Landes-Sportverband bzw. Bay. Sportschützenbund vorzulegen.
Die Richtlinie und notwendigen Formulare stehen auf der rechten Navigationsleiste als Download zur Verfügung.
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