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SPORT - INFOS

Zuschüsse an die Sportvereine - Vereinspauschale 2012


Der Landkreis Roth sowie das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus gewähren Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine. Grundlage der Förderung sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien). Ein gesonderter Antrag für den Landkreiszuschuss ist nicht erforderlich, es genügt der Antrag auf staatliche Vereinspauschale. Achtung: Abgabetermin der Anträge auf Vereinspauschale ist der 21. Februar 2012!

Gruppe von Fußballspielern

Wichtige Information zur Vereinspauschale 2011:

Da es nach unseren Erfahrungen immer wieder einige Vereine versäumen, Ihren Antrag bzw. erforderliche Anlagen fristgerecht (d.h. spätestens 01. März – Ausschlussfrist) einzureichen, bitten wir, den Antrag schon bis 21.02.2012 vorzulegen. Somit hat das Landratsamt noch die Möglichkeit, sich mit den Vereinen in Verbindung zu setzen und noch benötigte Unterlagen anzufordern.

Anträge, die nach dem 01.03.2011 eingehen bzw. nicht vollständig sind, können nicht berücksichtigt werden.
Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung (Sachbearbeiterin: Gertrud Peschke Tel. 09171/81 306 vormittags)



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©Landratsamt Roth 2012
generiert am 09.02.2012 05:53:12 ­