Sportförderung
Der Landkreis Roth gewährt den Sportvereinen Zuschüsse für den Neubau bzw. die Generalinstandsetzung von Sport- und Übungsstätten. Förderhöhe und die allgemeinen Fördervoraussetzungen sind der Richtlinie zur Jugendsportförderung zu entnehmen. Der Zuschuss ist mittels Formblatt " Zuwendung Sportstättenbau" bei der Kreisfinanzverwaltung, Frau Kaiser (Tel. 09171/81-338), anzufordern. » mehr |
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Hier finden Sie alle Ergebnisse des 27. Landkreislaufs vom 10. Juli 2010. |
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Der Landkreis Roth gewährt den Sportvereinen Zuschüsse für den Neubau bzw. die Generalinstandsetzung von Sport- und Übungsstätten. Förderhöhe und die allgemeinen Fördervoraussetzungen sind der Richtlinie zur Jugendsportförderung zu entnehmen. Der Zuschuss ist mittels Formblatt "Zuwendung Sportstättenbau" bei der Kreisfinanzverwaltung, Frau Kaiser (Tel. 09171/81-338), anzufordern.
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Der Baufortschritt ist mit der Baustandsanzeige beim Landratsamt nachzuweisen.
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Die Richtlinie für die Gewährung von Kreisinvestitionszuschüssen zur Jugendsportförderung zum Herunterladen.
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Hier können Sie das Jugendschutzgesetz im Hinblick auf den Sportstättenbau für den Jugendbereich kostenlos herunterladen.
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Die Erläuterung gibt ergänzende Informationen zur Beantragung der Vereinspauschale 2010.
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Das PDF-Dokument enthält eine Übersicht aller gemäß der Sportförderrichtlinien anerkannten Übungsleiterlizenzen.
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