Sport
Der Landkreis Roth sowie das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus gewähren Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine. Grundlage der Förderung sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien). Achtung: Abgabetermin der Anträge auf Vereinspauschale ist der 21. Februar 2012! » mehr |
Sport
ROTH - „Fußball ist ein einfaches Spiel: 22 Männer jagen 90 Minuten lang einem Ball nach, und am Ende gewinnen die Deutschen“, witzelte einst die englische Stürmer-Legende Gary Lineker. » mehr |
Sportförderung
Der Landkreis Roth gewährt den Sportvereinen Zuschüsse für den Neubau bzw. die Generalinstandsetzung von Sport- und Übungsstätten. Förderhöhe und die allgemeinen Fördervoraussetzungen sind der Richtlinie zur Jugendsportförderung zu entnehmen. Der Zuschuss ist mittels Formblatt " Zuwendung Sportstättenbau" bei der Kreisfinanzverwaltung, Herr Stadler (Tel. 09171/81-339), anzufordern. » mehr |
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Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus gewährt nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine und -verbände.
Zur Beantragung der Vereinspauschale 2012 ist durch die Vertretungsberechtigten der Sportvereine dieser Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Anlagen bis spätestens 21.02.2012 an das Landratsamt Roth, Kommunalwesen, Weinbergweg 1, 91154 Roth einzusenden.
Das Formular kann am PC ausgefüllt und auch auf einem Datenträger gespeichert werden.
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Die Anlage zum Antrag ist nur abzugeben, falls die Übungsleiterlizenz noch in einem weiteren Verein eingesetzt werden soll.
Das Formular kann am PC ausgefüllt und auch auf einem Datenträger gespeichert werden.
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Die Erläuterung gibt ergänzende Informationen zur Beantragung der Vereinspauschale 2012.
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Das PDF-Dokument enthält eine Übersicht aller gemäß der Sportförderrichtlinien anerkannten Übungsleiterlizenzen.
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Der Landkreis Roth gewährt den Sportvereinen Zuschüsse für den Neubau bzw. die Generalinstandsetzung von Sport- und Übungsstätten. Förderhöhe und die allgemeinen Fördervoraussetzungen sind der Richtlinie zur Jugendsportförderung zu entnehmen. Der Zuschuss ist mittels Formblatt "Zuwendung Sportstättenbau" bei der Kreisfinanzverwaltung, Herr Stadler (Tel. 09171/81-339), anzufordern.
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Der Baufortschritt ist mit der Baustandsanzeige beim Landratsamt nachzuweisen.
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Die Richtlinie für die Gewährung von Kreisinvestitionszuschüssen zur Jugendsportförderung zum Herunterladen.
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Hier können Sie das Jugendschutzgesetz im Hinblick auf den Sportstättenbau für den Jugendbereich kostenlos herunterladen.
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