Sportförderung
Der Landkreis Roth gewährt den Sportvereinen Zuschüsse für den Neubau bzw. die Generalinstandsetzung von Sport- und Übungsstätten. » mehr |
Sport
Der Landkreis Roth sowie das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus gewähren Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine. Grundlage der Förderung sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien). Achtung: Abgabetermin der Anträge auf Vereinspauschale ist der 22. Februar 2010! » mehr |
SPORTFÖRDERUNG - AKTUELLE DOWNLOADS
Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses des Landkreises Roth zur Förderung von Sportstättenbaumaßnahmen für den Jugendbereich kann online ausgefüllt und auf einem Datenträger abgespeichert werden. Sein Wortlaut darf nicht verändert werden.
Das Formular muss postalisch bei der Adresse Landratsamt Roth, Sachgebiet 121, Weinbergweg 1, 91152 Roth eingehen.
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Der Finanzierungsplan für den Sportstättenbau kann online ausgefüllt und auf einem Datenträger abgespeichert werden. Sein Wortlaut darf nicht verändert werden.
Das Formular muss postalisch bei der Adresse Landratsamt Roth, Sachgebiet 121, Weinbergweg 1, 91152 Roth eingehen.
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Der Baufortschritt ist mit der Baustandsanzeige beim Landratsamt nachzuweisen.
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Die Richtlinie für die Gewährung von Kreisinvestitionszuschüssen zur Jugendsportförderung zum Herunterladen.
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Hier können Sie das Jugendschutzgesetz im Hinblick auf den Sportstättenbau für den Jugendbereich kostenlos herunterladen.
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Die Erläuterung gibt ergänzende Informationen zur Beantragung der Vereinspauschale 2010.
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Das PDF-Dokument enthält eine Übersicht aller gemäß der Sportförderrichtlinien anerkannten Übungsleiterlizenzen.
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