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Schwangere Frauen in Not

Schnelle und unbürokratische finanzielle Hilfe für schwangere Frauen in Not, Familien in Not und Familien mit Mehrlingsgeburten.

Stiftungszweck "Schwangere in Not"

Neugeborene ZwillingeAuf Antrag vergibt die Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" schwangeren Frauen in Konfliktlagen individuelle Beihilfen zu den Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes üblicherweise anfallen. Bei Bedarf sind Folgeanträge bis zum 3. Lebensjahr des Kindes möglich. Die Mittel werden über die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen und die katholischen Schwangerenberatungsstellen vergeben. Art und Höhe der Leistungen richten sich nach der jeweiligen Situation im Einzelfall.

Stiftungszweck "Familie in Not"

Kinderreiche Familien und Alleinerziehende mit Kleinkindern oder Kindern im schulpflichtigen Alter werden unterstützt, wenn sie unverschuldet in eine Notlage geraten sind, die sie nicht aus eigener Kraft meistern können. Von einer unverschuldeten Notlage wird in der Regel dann ausgegangen, wenn unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Unfall, Krankheit, Tod) oder nicht zu vertretende Umstände zur Entstehung der Notsituation beigetragen haben. Die Notlage muss durch die einmalige Beihilfe dauerhaft behoben werden können.

Unterstützung von Familien mit Mehrlingsgeburten (ab Drillinge)

Familien mit Mehrlingsgeburten können eine einmalige finanzielle Starthilfe erhalten. Darüber hinaus können weitere Unterstützungsmaßnahmen wie z.B. die Finanzierung einer Haushaltshilfe gewährt werden. Die Landesstiftung vermittelt auch Firmenpatenschaften ( Kindernahrung, Kinderpflegeprodukte, usw. )

Fristen

Der Antrag auf Beihilfen der Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" muss vor der Geburt des Kindes gestellt werden.

Rechtsgrundlagen

Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf sie besteht nicht.



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