Speisereste aus Haushalten gehören in die Restmülltonne
Sie dürfen nicht in die braune Biotonne geworfen werden. In dieses Sammelgefäß gehören lediglich pflanzliche Abfälle aus Küche und Garten.
Gesonderte Speiserestetonne für Gewerbe
Speisereste aus Gastronomiebetrieben müssen über eine spezielle Sammeltonne entsorgt werden. Gewerblich anfallende Speiseabfälle dürfen nicht in der Restmülltonne landen. Eine Verfütterung von Speiseresten an Tiere ist aus seuchenhygienischen Gründen verboten.