Trotz Abfallvermeidung und Wertstofftrennung fällt in jedem Haushalt Restmüll an.
Deshalb muss auf jedem bewohnten Grundstück mindestens ein Restmüllgefäß in ausreichender Größe bereitstehen, damit der in zwei Wochen anfallende Restmüll untergebracht werden kann.
Die Entleerung der Restmüllgefäße erfolgt alle 14 Tage von 6.00 Uhr morgens bis 20.00 Uhr abends.
Beispiele für Restmüll:
- Altmedikamente
- Blumentopf (Kunststoff)
- CDs
- Disketten
- Dispersionsfarbreste
- Fahrradschlauch
- Farbdosen mit eingetrocknetem Inhalt
- Feuerfestes Glas
- Fotos
- Fußabstreifer
- Geschirr
- Glühbirnen
- Handtaschen
- Käsereste
- Knochen
- Kohlenasche
- Lumpen
- Musikkassetten
- Porzellan
- Putzlappen
- Schreibartikel
- Speisereste
- Spielzeug
- Staubsaugerbeutel
- Tapetenreste
- Teppichböden
- Verschmutztes Papier
- Wachsreste
- Windeln
- Wurstreste
- Zigarettenkippen
Weitere Informationen und Material zum Thema finden Sie auf der rechten Navigationsleiste.