
Trennen Sie Biomüll, dies verringert Ihren Restmüll.
Soweit die pflanzlichen Küchen- und Gartenabfälle auf dem betreffenden Grundstück kompostiert werden und die Biotonne nicht genutzt wird, wird auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung der Müllgebühr gewährt.
Die braune Biotonne wird im 14-tägigen Rhythmus immer am Tag der Restmüllabfuhr entleert. Die Abfuhr erfolgt von 6.00 Uhr morgens bis 20.00 Uhr abends.
In die Biotonne gehören:
- aus der Küche
Obstabfälle (auch angefault), Gemüseabfälle, Schalen von Früchten (auch Zitrusfrüchten) und Nüssen, Kaffeefilter, Teereste und Eierschalen.
- aus dem Garten
Laub, Grasschnitt, kleine Zweige
- Sonstiges
Ungebleichte Küchentücher, zerknülltes Zeitungspapier (geringe Mengen), einzelne Papiertüten, Einstreu aus Kleintierhaltung (wenn biologisch abbaubar), Holzasche (erkaltet), Blumensträuße, Blumenerde, Topfpflanzen.
Nicht in die Biotonne gehören:
- aus der Küche
Wurstreste, Käsereste, Knochen, Fischgräten, Steine von Steinobst, Speisereste, Fette
- Sonstiges
Windeln, Taschentücher, Watte, Kohlenasche, Milch- und Safttüten, Plastiktüten, Zigarettenstummel, Blumentöpfe, Straßenkehricht, Sondermüll.