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Biomüll

Biotonne

Trennen Sie Biomüll, dies verringert Ihren Restmüll.
Soweit die pflanzlichen Küchen- und Gartenabfälle auf dem betreffenden Grundstück kompostiert werden und die Biotonne nicht genutzt wird, wird auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung der Müllgebühr gewährt.

Die braune Biotonne wird im 14-tägigen Rhythmus immer am Tag der Restmüllabfuhr entleert. Die Abfuhr erfolgt von 6.00 Uhr morgens bis 20.00 Uhr abends.

 

 

 

 

In die Biotonne gehören:

  • aus der Küche
    Obstabfälle (auch angefault), Gemüseabfälle, Schalen von Früchten (auch Zitrusfrüchten) und Nüssen, Kaffeefilter, Teereste und Eierschalen.
  • aus dem Garten
    Laub, Grasschnitt, kleine Zweige
  • Sonstiges
    Ungebleichte Küchentücher, zerknülltes Zeitungspapier (geringe Mengen), einzelne Papiertüten, Einstreu aus Kleintierhaltung (wenn biologisch abbaubar), Holzasche (erkaltet), Blumensträuße, Blumenerde, Topfpflanzen.

Nicht in die Biotonne  gehören:

  • aus der Küche
    Wurstreste, Käsereste, Knochen, Fischgräten, Steine von Steinobst, Speisereste, Fette
  • Sonstiges
    Windeln, Taschentücher, Watte, Kohlenasche, Milch- und Safttüten, Plastiktüten, Zigarettenstummel, Blumentöpfe, Straßenkehricht, Sondermüll.

 

 

 

 

 

 

 

 



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