Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten und Elektronikschrott
Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen sich um die sinnvolle Verwertung der Altgeräte kümmern.
Die Kommunen wie der Landkreis Roth sind für die Erfassung der Geräte zuständig. Für den Bürger, der die Geräte getrennt halten und separat abgeben muss, ist dieses Angebot kostenlos!
Der Landkreis Roth sammelt kleine und große Elektrogeräte bei der Sperrmüllabfuhr.
Neben Großgeräten wie Waschmaschine, Geschirrspüler oder Herd werden auch Kleingeräte aus dem Haushalt nach telefonischer Anmeldung mitgenommen. Elektrogeräte können, wie bisher, auch an den Recyclinghöfen abgegeben werden.
Auf keinen Fall dürfen Elektronikschrott oder Elektrogeräte über das Restmüllgefäß entsorgt werden!
Folgende Übersicht zeigt, welche Produkte zu den Elektrogeräten bzw. zum Elektronikschrott gehören:
| Produktart |
Entsorgungsmöglichkeit |
| Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte wie z.B. Geschirrspüler, Waschmaschine, Herd, Mikrowelle, elektr. Heizgeräte, elektr. Ventilatoren, Getränkeautomaten |
Mitnahme bei Sperrmüllabfuhr (nach Anmeldung) oder: Abgabe an den Recyclinghöfen |
| Kühlgeräte wie z.B. Kühlschrank, Gefriertruhe |
Mitnahme bei Sperrmüllabfuhr (nach Anmeldung) oder: Abgabe an den Recyclinghöfen |
| Informations- und Telekommunikationsgeräte sowie Geräte der Unterhaltungselektronik wie z.B. Computer, Drucker, Fernseher, Handy, Telefon, Radio, CD-Player, Videorecorder, DVD-Player/- recorder |
Mitnahme bei Sperrmüllabfuhr (nach Anmeldung) oder: Abgabe an den Recyclinghöfen |
| Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektr. Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- u. Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- u. Kontrollinstrumente wie z.B. Bügeleisen, Haartrockner, Kaffeemaschine, Rasierapparat, Staubsauger, Toaster, Wecker, Nähmaschine, sämtl. Lampen, Bohrmaschine, Rasenmäher, elektr. Eisenbahn, Videospiele, Dialysegerät, med. Analysegeräte, Rauchmelder, Heizregler, Thermostate |
Mitnahme bei Sperrmüllabfuhr (nach Anmeldung) oder: Abgabe an den Recyclinghöfen |
| Neonröhren (Leuchtstoffröhren) und Energiesparlampen |
Abgabe am Umweltmobil (aufgrund ihrer Zerbrechlichkeit können diese nicht im Rahmen der Sperrmüllabfuhr gesammelt werden) oder: Abgabe an den Recyclinghöfen |
Hinweise:
Bei einer Anlieferung von mehr als 20 Geräten einer Gruppe (gilt nicht für Neonröhren und Haushaltskleingeräten) ist Anlieferzeitpunkt mit der Kommune abzustimmen.
Bei einem Händler, der Geräte vom Kunden zurücknimmt, wird keine Abholung über die Sperrmüllabfuhr durchgeführt. Dieser muss selbst anliefern (Stückzahlbegrenzung bzw. Terminabsprache beachten!)
Weitere Informationen und Material zum Thema finden Sie auf der rechten Navigationsleiste.