WAS SIND DIE ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN?

Schüler aus Mittelschulen
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Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der 7. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch
Schüler aus Gymnasien und Realschulen und dem M-Zug der Mittelschulen
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Vorrückungserlaubnis in die 8. Klasse
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höchstens einmal die Note 5 im Jahreszeugnis in Vorrückungsfächern, die auch in der Eingangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden oder
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mindestens die Note 4 in den Fächern Deutsch, Englisch (soweit Pflichtfach) und Mathematik im Jahreszeugnis der 7. Klasse
Probeunterricht
Für Schülerinnen und Schüler, die die Zugangsvoraussetzungen nicht unmittelbar erfüllen, führt die Schule einen Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik durch. Die Teilnahme ist erfolgreich, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde. Sollte zweimal die Note 4 erreicht werden, so entscheidet der Elternwille.
Eintrittsalter
Am 30. Juni 2012 darf das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
Weitere Informationen und Material zum Thema finden Sie auf der rechten Navigationsleiste.
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