Betriebskostenersatz für die Benutzung von Freisportanlagen der kreiseigenen Schulen
1. Kostenersatz Kreissportanlagen
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Nutzungsgegenstand/Stunde |
Erwachsene |
Jugendliche bis 18 Jahre;
Versehrtensport |
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Gesamte Leichtathletikanlage (mit
Ausnahme des Rasenspielfeldes)
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10,00 € |
5,00 € |
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Rasenspielfeld |
10,00 € |
5,00 € |
2. Kostenersatz Schulen
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Nutzungsgegenstand/Stunde |
Erwachsene |
Jugendliche bis 18 Jahre;
Versehrtensport |
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Rasenspielfeld |
10,00 € |
5,00 € |
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Kleinspielfeld, Hartplatz |
4,00 € |
2,00 € |
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Laufbahnen, Sprunganlagen, Stoss-
und Wurfanlagen
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4,00 € |
2,00 € |
3. Ohne Kostenersatz
Überörtliche Veranstaltungen und Wettkämpfe ab Kreisebene, sofern hierfür keine Eintrittsgelder erhoben werden.
4. Hinweise
Die Abrechnung erfolgt über Einzelabrechnungen. Bei gemischten Gruppen ist der Kostenersatz für Erwachsene zu bezahlen.
Diese Regelung trat am 1.9.2003 in Kraft.
Betriebskostenersatz für Benutzung von Sporthallen an den kreiseigenen Schulen
1. Kostenersatz
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Nutzungsgegenstand/Stunde |
Erwachsene |
Jugendliche bis 18 Jahre;
Versehrtensport |
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Einfachturnhalle |
13,50 € |
6,00 € |
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Ein Drittel der Dreifachturnhalle |
13,50 € |
6,00 € |
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Zwei Drittel der Dreifachturnhalle |
27,00 € |
12,00 € |
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Gesamte Dreifachturnhalle |
40,50 € |
18,00 € |
2. Erhöhung des Kostenersatzes
Werden die Einrichtungen des Landkreises von Personen oder Institutionen mit Gewinnerzielungsabsicht benutzt, so sind als Kostenersatz die vollen Bewirtschaftungskosten zu zahlen. Als Pauschale hierfür ist der 2-fache Betrag des unter Nr. 1 genannten Erwachsenensatzes zu entrichten. Diese Regelung gilt auch für Veranstaltungen gegen Eintrittsgeld, wenn damit eine Gewinnerzielung verbunden ist und für Schulen, deren Sachaufwandsträger nicht der Landkreis Roth ist.
3. ohne Kostenersatz
Überörtliche Veranstaltungen und Wettkämpfe auf Kreisebene, sofern hierfür keine Eintrittsgelder erhoben werden.
4. Hinweise
Der Kostenersatz ist durch die Vereine an den Landkreis zu entrichten. Die Abrechnung erfolgt pauschal anhand der Belegungspläne, die einmal im Jahr festgelegt werden. Die Wochenendbelegung erfolgt über Einzelabrechnungen.
Abrechnungsstichtag der pauschalen Abrechnung ist der 30.03. eines jeden Jahres. Bei gemischten Gruppen ist der Kostenersatz für Erwachsene zu bezahlen.
Diese Regelung trat zum 1.9.2003 in Kraft.
Gebühren für die Benutzung von Schulräumen in den kreiseigenen Schulen
1. Allgemeine Gebühren
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Für ein Schulzimmer pro Stunde: 3,00 €
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Für eine Aula oder Pausenhalle pro Stunde: 15,00 €
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Für Fachklassenräume pro Stunde: 13,00 €
(Schulküche, Schreibmaschinensaal, Handarbeitsraum, Labor sw.)
2. Gebührenerhöhung
Werden die Einrichtungen des Landkreises von Personen oder Institutionen mit dem Zweck der Gewinnerzielungsabsicht benutzt, so sind als Gebühren die vollen Bewirtschaftungskosten zu zahlen. Als Pauschale hierfür ist der 2-fache Betrag der unter Nr. 1 genannten Gebühr zu entrichten. Diese Regelung gilt auch für Veranstaltungen gegen Eintrittsgeld, wenn damit eine Gewinnerzielung verbunden ist und für Schulen, deren Sachaufwandsträger nicht der Landkreis Roth ist.
Diese Regelung trat mit Wirkung zum 1.1.2002 in Kraft.
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