Der Gutachterausschuss bzw. dessen Geschäftsstelle hat folgende Aufgaben:
• Führen der Kaufpreissammlung (d. h. Eintragung der Notarurkunden von allen Grundstücks- und Immobilienverkäufen)
• Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte: Die Bodenrichtwerte werden alle 2 Jahre vom Gutachterausschuss für unbebaute Grundstücke (Wohnbauflächen und Gewerbe) aufgrund der Kaufpreissammlung für jede Gemeinde ermittelt. Sie sind durchschnittliche Lagewerte, die nach Gebieten mit im Wesentlichen gleichen Lage- und Nutzungsverhältnisses gegliedert sind und sich auf eine Grundstücksqualität beziehen, wie sie im jeweiligen Richtwertgebiet überwiegend anzutreffen ist.
• Erteilung von Auskünften über Bodenrichtwerte
Die aktuelle Bodenrichtwerttabelle für den Landkreis Roth können Sie auf der rechten Navigationsleiste herunterladen.