
Die Untere Denkmalschutzbehörde ist für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes zuständig. Bei Bau- beziehungsweise Bodendenkmälern, die in der Denkmalliste verzeichnet sind oder aufgenommen werden sollen, führt sie einerseits das denkmalschutzrechtliche Erlaubnisverfahren durch, andererseits ist sie als Träger öffentlicher Belange am baurechtlichen Genehmigungs- und Zustimmungsverfahren beteiligt.
Im einzelnen bietet die Untere Denkmalschutzbehörde fachliche Beratung zu folgenden Themenbereichen an:
- Vollzug des Denkmalschutzes in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, dem Landesdenkmalrat und dem Kreisheimatpfleger
- Denkmäler, Baudenkmäler, Ensembleschutz, Bodendenkmäler
- Denkmalliste und Denkmalnähe
- Bauliche und städtebauliche Merkmale
- Befunduntersuchungen
- Erhaltungspflicht, Bauwerkssicherung und Veränderungsverbote
- Zweckbestimmte Nutzung
- Erlaubnispflicht, Erlaubnisverfahren beziehungsweise Baugenehmigungsverfahren
- Fördermittel
Hinweise
Vor Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bau nicht begonnen werden, sonst erlischt die Fördermöglichkeit!
Eine schriftliche Information kann und will das persönliche Beratungsgespräch nicht ersetzen. Bitte vereinbaren Sie — auf jeden Fall vor Antragstellung — einen Termin.