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Baugenehmigung

Bis auf verschiedene Ausnahmen, die in der Bayer. Bauordnung genau festgelegt sind, muss vor der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen (auch selbständige Aufschüttungen, Lager-, Abstell- und Ausstellungsplätze, Camping- und Wochenendplätze, Stellplätze für Kraftfahrzeuge) eine Baugenehmigung erteilt werden.

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generiert am 24.05.2012 01:55:18 ­