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Überschwemmungsgebiete

Flächen im Umfeld von Gewässern, die bei Hochwasser überschwemmt werden können, sollen als Überschwemmungsgebiete ausgewiesen werden.

Um einen nachhaltigen Hochwasserschutz in Bayern zu erreichen, hat das bayerische Umweltministerium ein Aktionsprogramm entwickelt, das Sie über nebenstehenden Link abrufen können.
Ein Teil des Programms ist, durch die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten Flächen aus Gründen des Hochwasserschutzes freizuhalten. Die Überschwemmungsgebiete repräsentieren ein definiertes Risiko (in der Regel ein „statistisch“ in 100 Jahren einmal vorkommendes Hochwasser).

Festgesetzte Überschwemmungsgebiete enthalten Verbote und Nutzungsbeschränkungen, die beachtet werden müssen.
Bei Überschwemmungsgebieten werden auch besondere Anforderungen an die Lagerung wassergefährdender Stoffe (z.B. Heizöl) gestellt. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Artikel "Heizölverbraucheranlagen". Neue Überschwemmungsgebiete und Änderungen an bestehenden Überschwemmungsgebieten werden wie bei Wasserschutzgebieten auch als Verordnung durch das Landratsamt Roth erlassen.

Im Landkreis Roth gibt es derzeit fünf durch Rechtsverordnung festgesetzte Überschwemmungsgebiete. Weitere Überschwemmungsgebiete werden nach Vorgabe durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg in den nächsten Jahren festgesetzt werden müssen.

Weitere Informationen, insbesondere zum räumlichen Umgriff der einzelnen Überschwemmungsgebiete, können beim Landratsamt Roth eingesehen werden.

Das Landesamt für Wasserwirtschaft bietet einen Kartendienst im Internet an, der grundstücksscharfe Abgrenzungen ermöglicht.

Rechtsgrundlagen

§ 32 WHG; Art 61 BayWG



©Landratsamt Roth 2013
gefunden unter: http://www.landratsamt-roth.de/desktopdefault.aspx/81_read-6868/