Beregnung landwirtschaftlicher Flächen


Gerade bei Sonderkulturen wie dem Anbau von Tabak, Heilpflanzen oder auch Gemüse ist häufig eine Bewässerung erforderlich.

Beschreibung

Die Bewässerung kann durch Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern oder durch Entnahme von Grundwasser erfolgen.

Für beide Fälle ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die beim Landratsamt Roth zu beantragen ist.

Der Antrag muss folgende Unterlagen enthalten:

  • Lageplan im Maßstab 1:5000 und 1: 1000 mit der/den zu bewässernden Flächen
  • Erläuterung (Beschreibung) mit Angabe der benötigten Wassermenge in l/s und m³/a, Verwendungszweck des Wassers, Größe der zu bewässernden Fläche/n, Nachweis über Wasser sparende Beregnungs- bzw. Bewässerungstechniken und Angabe des Zeitraumes, in dem das Wasser benötigt wird.
  • Bestätigung des Landwirtschaftsamtes, dass die beantragte Wassermenge erforderlich ist
  • Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang des jeweils zuständigen Wasserversorgers

Zusätzlich erforderlich ist bei Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern:

  • Entnahmestelle mit Angaben der technischen Geräte wie z.B. Pumpe, und deren Leistung
  • Rohrleitung(en) vom Gewässer weg, und ob diese dauerhaft verlegt werden

Zusätzlich erforderlich ist bei Entnahme von Grundwasser:

  • Brunnenausbauplan mit Schichtenverzeichnis
  • Pumpversuchsdaten

Rechtsgrundlagen

§ 7 WHG, Art 17 BayWG



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generiert am 26.05.2013 08:49:01 ­