Altlasten


Unter den Begriff Altlasten fallen Altablagerungen und Altstandorte.

Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen und sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert wurden. Darunter fallen vor allem Deponien (z.B. vor 1972  stillgelegte Müllgruben und Mülldeponien) und wilde Ablagerungen, Halden und Verfüllungen.

Altstandorte sind stillgelegte Anlagen und Betriebsgelände, in bzw. auf denen durch umweltgefährdende Stoffe Verunreinigungen des Untergrundes oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit verursacht wurden. Rüstungsaltlasten sind militärische Altlasten aus dem ersten oder zweiten Weltkrieg.

Altlastverdachtsflächen sind Altablagerungen und Altstandorte, bei  denen der Verdacht schädlicher Bodenverunreinigungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht. Im Altlastenkataster (ABuDIS) werden Altlasten und altlastenverdächtige Flächen erfasst.

Beim Erwerb eines Grundstückes ist zu beachten, dass der Eigentümer die volle Verantwortung für sein Grundstück mit allen hieraus sich ergebenden Rechten und Pflichten trägt. Wegen der verschuldens- und verursachungsunabhängigen Haftung als Zustandsstörer kann daher der Käufer eines Grundstückes zur Sanierung einer bereits auf dem Grundstück vorhandenen Altlast herangezogen werden.

Rechtsgrundlagen

Bundesbodenschutzgesetz – BBodSchG
Bayerisches Bodenschutzgesetz – BayBodSchG
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung – BbodSchV
Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern - VSU



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generiert am 04.02.2012 08:19:32 ­