Behälter zum Lagern von Heizöl aus Stahl oder Kunststoff gibt es in unterschiedlichen Bauformen und Größen. Die häufigste Aufstellform ist die oberirdische Lagerung in Kelleräumen. Ab einem Tankvolumen von 5.000 Litern ist ein separater Lagerraum vorgeschrieben, der bei einwandiger Behälterausführung mit einem dichten und beständigen Auffangvolumen mit Hohlkehle ausgerüstet sein muss (Schutzanstrich oder verschweißte Kunststoffbahnen). Doppelwandige Behälter sind mit Leckageerkennung ausgerüstet und werden unterirdisch oder oberirdisch ohne Auffangraum eingebaut.
Zum Schutz vor Überfüllung müssen Heizöltanks mit einer Füllstandsanzeige und einer Überfüllsicherung ausgerüstet sein. Nicht vermeidbare unterirdische Rohrleitungen müssen entweder als selbstsichernde Saugleitung oder doppelwandig mit Leckanzeige ausgeführt sein bzw. in einem dichten und einsehbaren Schutzrohr verlegt sein.
Betreiberpflichten
Wer einen Heizöltank besitzt oder betreiben möchte, muss dies rechtzeitig beim Landratsamt Roth mit nebenstehendem Vordruck anzeigen. Von dieser Anzeigepflicht ausgenommen sind nur oberirdische Heizöllagerungen bis 1.000 Liter Gesamtvolumen außerhalb von Wasserschutzgebieten, sofern keine unterirdischen Anlagenteile (z.B. Rohrleitungen) vorhanden sind.
Als Betreiber einer Heizölverbraucheranlage müssen Sie eine prüfpflichtige Anlage von einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 18 der Anlagenverordnung überprüfen lassen. Das Landratsamt Roth sendet Ihnen hierzu rechtzeitig ein Erinnerungsschreiben zu und überwacht die termingerechte Prüfung. Da Heizöl der Wassergefährdungsklasse 2 zugeordnet ist, fallen folgende Anlagen unter die Prüfpflicht:
- alle unterirdischen Anlagen und Anlagenteile
- oberirdische Heizöltanks mit einem Behältervolumen von mehr als 10.000 Litern
- in Wasserschutzgebieten zusätzlich oberirdische Heizöltanks mit einem Behältervolumen von über 1.000 Litern
Diese Anlagen sind rechtzeitig überprüfen zu lassen
- vor Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderung
- spätestens fünf Jahre, bei unterirdischer Lagerung in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten spätestens zweieinhalb Jahre nach der letzten Überprüfung
- vor der Wiederinbetriebnahme einer länger als ein Jahr stillgelegten Anlage
- wenn die Prüfung wegen der Besorgnis einer Wassergefährdung angeordnet wird
- bei Stilllegung der Anlage
Der Sachverständige erstellt nach Durchführung der Prüfung einen Prüfbericht, in dem er evtl. vorhandene Mängel beschreibt und sie in 4 Kategorien einteilt (keine, geringfügige, erhebliche oder gefährliche Mängel). Der Betreiber und das Landratsamt Roth erhalten einen Abdruck des Prüfberichts.
Der Betreiber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich zu beheben. Bei erheblichen Mängeln findet eine Nachprüfung durch den Sachverständigen statt und der Betreiber wird außerdem vom Landratsamt Roth zur Mängelbehebung aufgefordert. Bei gefährlichen Mängeln ist die Anlage sofort bis zum Vorliegen eines mängelfreien Prüfberichts außer Betrieb zu nehmen.
Für Tätigkeiten an Heizölverbraucheranlagen mit mehr als 1.000 ltr. ist ein Fachbetrieb nach § 3 Abs. 2 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 31.03.2010 zu beauftragen.
Heizöllagerung in überschwemmungsgefährdeten Gebieten
Um Hochwasserschäden zu vermeiden müssen Heizöltanks in überschwemmungsgefährdeten Gebieten speziell ausgerüstet sein Sofern das Hochwasser nicht sicher ferngehalten werden kann, muss der Behälter auftriebssicher ausgeführt sein und dem zu erwartenden Wasserdruck standhalten (hochwassersichere Tanks). Zudem darf kein Wasser in Entlüftungs-, Befüll oder sonstige Öffnungen eindringen.
Oberirdische Heizöltanks mit einem Behältervolumen von mehr als 1.000 Litern sind in folgenden Gebieten einmalig vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen:
- durch Rechtsverordnung festgesetzte Überschwemmungsgebiete
- Grundstücke auch außerhalb der o.g. Gebiete, die ebenfalls überschwemmt werden können.
Weitergehende Informationen
zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Heizölverbraucheranlagen finden sich über die angegebenen Links.
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