Wichtige Änderungen im Gaststättengesetz ab Juli 2005


Das Gaststättengesetz hat sich geändert. Nur noch Gaststätten mit Alkoholausschank brauchen zukünftig eine Gaststättenerlaubnis. Bei Beherbergung von Hausgästen ist, auch bei Alkoholausschank, keine Gaststättenerlaubnis mehr erforderlich.

Nach einer Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie gibt es ab 1. Juli 2005 einige Änderungen im Gaststättengesetz. Das geänderte Gesetz sieht vor, dass künftig Ferienwohnungen, Hotels und sonstige reine „Beherbergungsbetriebe“ keine Gaststättenerlaubnis mehr brauchen, sofern dort lediglich Getränke, auch alkoholische, und Speisen an Hausgäste abgegeben werden. Bisher war die Erlaubnispflicht für Beherbergungsbetriebe von einer Mindestanzahl von 8 Betten abhängig. 

Gaststätten sind nur noch erlaubnispflichtig, wenn sie Alkohol ausschenken. Alle anderen Betriebe, die lediglich alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen anbieten wollen, bedürfen zukünftig keiner Gaststättenkonzession mehr. In diesen Fällen steht nur noch der obligatorische Gang zum Rathaus an, um dort sein Gewerbe ordnungsgemäß anzumelden.



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generiert am 24.05.2012 01:43:53 ­