Der Erlaubnisantrag ist direkt beim Landratsamt einzureichen.
Führungszeugnis und ärztliches Attest dürfen bei der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein. Der Antragsteller muss mindestens 25 Jahre alt sein.
Unterlagen:
- Antrag (formlos, selbstgeschrieben)
- Geburtsurkunde
- Führungszeugnis zur Vorlage an eine Behörde (entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes -BZRG-)
- Nachweis darüber, dass mindestens die Hauptschule erfolgreich abgeschlossen wurde
- ärztliches Zeugnis, über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung der Heilpraktikertätigkeit
- Erklärung, ob und wo bisher eine Heilpraktikererlaubnis beantragt wurde
- Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder staatanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen den/die Antragsteller/in läuft
- Bei Ausländern: Aufenthaltsberechtigung, - erlaubnis, -bewilligung oder -befugnis und Passkopie
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