Sie berechtigt zur Ausübung jeder selbständigen oder unselbständigen Tätigkeit. Die Zustimmung der Agentur für Arbeit ist nicht erforderlich. Die Niederlassungserlaubnis ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und darf nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden.
Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind:
- fünfjähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis,
- gesicherter Lebensunterhalt,
- gesicherte Altersversorgung,
- höchstens geringe Vorstrafen,
- die ausgeübte Beschäftigung muss erlaubt sein,
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet,
- ausreichender Wohnraum.
Die Auflistung ist nicht abschließend und allgemeingültig. Im Einzelfall können sich aus speziellen Regelungen besondere Anforderungen aber auch Erleichterungen ergeben.
Die Voraussetzungen der ausreichenden Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der deutschen Rechtsordnung sind nachgewiesen, wenn ein Integrationskurs erfolgreich besucht worden ist.
In mehreren Fällen sieht das AufenthG Abweichungen von den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen vor, wie z.B.
- bei ausländischen Ehegatten von Deutschen reichen in der Regel 3 Jahre Aufenthaltserlaubnis,
- bei erfolgreich selbständig Tätigen können nach Ermessen ebenfalls 3 Jahre ausreichen,
- bei Asylberechtigten nach 3 Jahren Aufenthaltserlaubnis, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dem Ausländeramt mitgeteilt hat, dass die Asylberechtigung nicht widerrufen oder zurückgenommen wird
- bei besonders Hochqualifizierten (z.B. Wissenschaftler mit besonderen Kenntnissen) kann die Niederlassungserlaubnis sofort nach der Einreise erteilt werden,
- Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen besitzen, aber nicht asylberechtigt sind, müssen die Aufenthaltserlaubnis seit 7 Jahren besitzen.
Gebühren
Die Gebühr für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis beträgt mit Ausnahme von Sonderfällen 85,-€, bei Familienangehörigen von Deutschen wird sie kostenfrei erteilt.
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