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Aufenthalt von EU-Bürgern und Staatsangehörigen aus Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz

Angehörige dieser Staaten genießen Freizügigkeit innerhalb der europäischen Union. Sie haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Sie benötigen weder ein Visum, noch einen Aufenthaltstitel (ausgenommen Schweizer Bürger), noch eine Arbeitsgenehmigung.

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generiert am 24.05.2012 01:37:49 ­