ARTIKEL VERSENDEN

Einreise und Besuchsaufenthalt

Ausländische Staatsangehörige benötigen in der Regel für Einreise und Aufenthalt in Deutschland ein Visum von der zuständigen Deutschen Auslandsvertretung. Das Visum muss vor der Einreise vorliegen. Die Auslandsvertretungen erteilen weitere Informationen über die speziellen Erteilungsvoraussetzungen und einzureichenden Unterlagen.

Sende diesen Artikel an:

Geben Sie hier die Email-Adresse des Empfängers ein (z.B. Beispiel@provider.de)
Mehrere Empfänger bitte durch Komma trennen.

Ihre E-Mail-Adresse*:

Mitteilung an den Empfänger (kein Muss-Feld):


Link zu contentXXL
©Landratsamt Roth 2012
generiert am 24.05.2012 01:36:58 ­