Häufig wird gefordert, dass ein Dritter (natürliche oder juristische Person) die Haftung für den Lebensunterhalt des einreisenden Ausländers durch eine Verpflichtungserklärung übernimmt.
Ohne Visum ist die Einreise nach Deutschland möglich für Staatsangehörige aus
- EU-Staaten
- Schweiz, Island, Norwegen, Liechtenstein
- Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Korea, USA.
Beabsichtigen Staatsangehörige dieser Länder jedoch sich länger als 3 Monate in Deutschland aufzuhalten oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben, müssen sie nach der Einreise bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen.
Daneben ist für einen Touristen- oder Besuchsaufenthalt für Staatsangehörige vieler Staaten kein Visum erforderlich. Der Touristen- oder Besuchsaufenthalt ist aber auf höchstens drei Monate im Halbjahr beschränkt. Eine Verlängerung des Besuchsaufenthaltes ist in der Regel nicht möglich. Während des Aufenthaltes darf nicht gearbeitet werden.
Angehörige anderer Staaten (z.B. Türkei, Serbien und Montenegro) benötigen aber für jede Einreise, unabhängig von der Dauer oder dem Zweck des Aufenthaltes stets ein Visum.
Die jeweiligen Einreisebestimmungen für die betreffenden Länder können Interessierte beim Ausländeramt oder bei der zuständigen Auslandsvertretung erfragen.