Bezuschusst wird jeweils eine Veranstaltung im Kalenderjahr, mit dem jeweils festgesetzten Betrag je teilnehmenden Seniorin/Senior. Fördervoraussetzung für die jeweilige Veranstaltung ist, dass alle älteren Bewohner des Landkreises Roth daran teilnehmen können.
Der Zuschuss soll dazu beitragen, älteren Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Der Zuschuss des Landkreises Roth erfolgt auf rein freiwilliger Basis (freiwillige Leistung).
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