Veröffentlicht am 14.12.2005

Landkreiszuschuss im Rahmen der Altenhilfe


Der Landkreis Roth gewährt Vereinen, Verbänden und Trägern der freien Wohlfahrtspflege, die Veranstaltungen für ältere Bürgerinnen und Bürger (Seniorinnen und Senioren) durchführen, einen Zuschuss nach § 71 SGB XII (Altenhilfe).

Bezuschusst wird jeweils eine Veranstaltung im Kalenderjahr, mit dem jeweils festgesetzten Betrag je teilnehmenden Seniorin/Senior. Fördervoraussetzung für die jeweilige Veranstaltung ist, dass alle älteren Bewohner des Landkreises Roth daran teilnehmen können.

Der Zuschuss soll dazu beitragen, älteren Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Der Zuschuss des Landkreises Roth erfolgt auf rein freiwilliger Basis (freiwillige Leistung).



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