Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im öffentlichen Linienverkehr fahren möchte, bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde.
Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung sind nicht erforderlich für Krankenkraftwagen
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der Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Polizei
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des Katastrophenschutzes
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der Feuerwehr und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste
Die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird erteilt, wenn der/die Antragsteller/in
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eine gültige Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse besitzt (Kartenführerschein) und eine Fahrpraxis von
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zwei Jahren, bei Krankenkraftwagen von einem Jahr, nachweist
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das 21. Lebensjahr, bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen das 19. Lebensjahr, vollendet
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hat und der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird seine geistige und körperliche Eignung nachweist
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das Sehvermögen ausreichend ist
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für Krankenkraftwagen die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs nachweist
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für Taxen die Ortskenntnisprüfung abgelegt hat
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für Mietwagen und Krankenkraftwagen die Ortskundeprüfung abgelegt hat, sofern der Ort des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat
Die Fahrerlaubnis wird erstmalig für 5 Jahre erteilt und auf Antrag mit Vorlage
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einer Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
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einem augenärztlichen Gutachten
wieder für 5 Jahre verlängert (längstens bis zum 60. Lebensjahr).
Antrag
Der Antrag (Antragsformulare gibt es bei der Gemeindeverwaltung) mit
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Angabe der persönlichen Daten
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Meldebestätigung der Wohnsitzgemeinde
ist bei der Wohnsitzgemeinde einzureichen
Antragsunterlagen
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augenärztliches Gutachten/Bescheinigung (keine Sehtestbescheinigung)
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Gutachten eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung
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"Betriebsmedizin" bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung (Ersterteilung und bei Antragstellerinnen/Antragstellern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben)
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ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung (Hausarzt)
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Führungszeugnis (Antragstellung bei Stadt/Gemeinde)
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Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (nur bei Krankenkraftwagen)
Gebühr:
Ersterteilung oder nach Ablauf der Gültigkeit: 37,50 €
Verlängerung während der Gültigkeit: 32,90 €
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