INFORMATIONEN ZUR FAHRERLAUBNIS

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung/Verlängerung


Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im öffentlichen Linienverkehr fahren möchte, bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde.

Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung sind nicht erforderlich für Krankenkraftwagen

  • der Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Polizei
  • des Katastrophenschutzes
  • der Feuerwehr und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste


Die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird erteilt, wenn der/die Antragsteller/in

  • eine gültige Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse besitzt (Kartenführerschein) und eine Fahrpraxis von
  • zwei Jahren, bei Krankenkraftwagen von einem Jahr, nachweist
  • das 21. Lebensjahr, bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen das 19. Lebensjahr, vollendet
  • hat und der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird seine geistige und körperliche Eignung nachweist
  • das Sehvermögen ausreichend ist
  • für Krankenkraftwagen die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs nachweist
  • für Taxen die Ortskenntnisprüfung abgelegt hat
  • für Mietwagen und Krankenkraftwagen die Ortskundeprüfung abgelegt hat, sofern der Ort des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat

Die Fahrerlaubnis wird erstmalig für 5 Jahre erteilt und auf Antrag mit Vorlage

  • einer Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • einem augenärztlichen Gutachten
     

wieder für 5 Jahre verlängert (längstens bis zum 60. Lebensjahr).

Antrag

Der Antrag (Antragsformulare gibt es bei der Gemeindeverwaltung) mit

  • Angabe der persönlichen Daten
  • Meldebestätigung der Wohnsitzgemeinde

 ist bei der Wohnsitzgemeinde einzureichen

Antragsunterlagen

  • augenärztliches Gutachten/Bescheinigung (keine Sehtestbescheinigung)
  • Gutachten eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung
  • "Betriebsmedizin" bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung (Ersterteilung und bei Antragstellerinnen/Antragstellern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben)
  • ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung (Hausarzt)
  • Führungszeugnis (Antragstellung bei Stadt/Gemeinde)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (nur bei Krankenkraftwagen)
     

Gebühr:
Ersterteilung oder nach Ablauf der Gültigkeit: 37,50 €
Verlängerung während der Gültigkeit: 32,90 €



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generiert am 23.05.2013 21:05:00 ­