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Landkreis-Pflegeheime auf gutem Standard


Im Landkreis Roth ist die Heimaufsicht des Landratsamtes generell zufrieden mit dem Standard aller Einrichtungen. Das ergab die jüngste Sitzung des Ausschusses für Seniorenarbeit und soziale Angelegenheiten.

Wolfsteiner Altenheim Stiftung, Allersberg

Zwar herrscht nicht immer und überall eitel Sonnenschein. Aber die Situation ist „gut; die Beanstandungen, die wir haben, können in aller Regel leicht behoben werden“. So skizzierte Ottilie Tubel-Wesemeyer, Sachgebietsleiterin für Seniorenarbeit und Soziales im Landratsamt, das Ergebnis der Heimaufsicht.

Tubel-Wesemeyer machte keinen Hehl daraus, dass sie und ihre Mitstreiter der Heimaufsicht mit ihren unangekündigten Besuchen „meist für große Aufregung in den Einrichtungen sorgen“. Aber: „Alle sind darum bemüht, uns die Prüfung so leicht wie möglich zu machen. Wir können auf eine gute Zusammenarbeit bauen — und das, obwohl wir den Einrichtungen ganz schön auf die Füße steigen können.“

Wirklich notwendig war dies im vergangenen Jahr nicht. Lediglich einmal war die Heimaufsicht, die üblicherweise mit einem vierköpfigen Gremium (Vertreter von Gesundheitsamt, Pflegedienst, Landratsamt) anrückt, auf einen konkreten Hinweis hin zur Kontrolle unterwegs. Alle anderen zwölf Visiten waren Routine. Langweilig muss es der Heimaufsicht des Landratsamtes nicht werden. Denn der Landkreis beherbergt eine ganze Reihe von Einrichtungen.

Darunter fallen die 19 stationären Einrichtungen der Altenhilfe (1292 Plätze), vier für Menschen mit körperlicher/geistiger/mehrfacher Behinderung (655 Plätze), eine für Menschen mit seelischer Behinderung (143 Plätze) und eine ambulant betreute Wohngemeinschaft mit zwölf Plätzen. Tubel-Wesemeyer listete die Kriterien auf, nach denen die Heimaufsicht eine Einrichtung überprüft. Augenmerk werde darauf gelegt, dass die Würde, die Interessen und die Bedürfnisse der Bewohner gewahrt und geschützt werden; dasselbe gelte für Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung sowie die Lebensqualität. Eine gute Betreuung und Wohnqualität, fachlich fundierte Beratung und soziale Betreuung sind ebenfalls Punkte, an denen sich eine Einrichtung messen lassen muss.

Seniorenhof Büchenbach

Keine gravierenden Mängel

Keine gravierenden Mängel seien im vergangenen Jahr festgestellt worden, bilanzierte die Referatsleiterin. Aber ganz „ohne“ ging es auch nicht ab. Am häufigsten wurde die Arbeitsorganisation beanstandet (sechs Mal); doch auch die Pflege und Betreuung waren je vier Mal Thema. „Da ging es beispielsweise um die Lagerung eines Patienten oder um fehlende Aushänge in Info-Kästen“, erläuterte Tubel-Wesemeyer.

Zwei Mal kamen eine zu knappe Personalausstattung, drei Mal bauliche Defizite (unter anderem ein fehlender Handlauf) vor und drei Mal kritisierte die Aufsicht eine zu wenig gesicherte Medikamentenaufbewahrung. Drei Mal wurde bei so genannten freiheitsentziehenden Maßnahmen nachgehakt, wenn beispielsweise ein entsprechender richterlicher Beschluss fehlte, damit ein Bewohner ruhig gestellt werden kann – ob durch Medikamente oder durch Fixierungen im Bett.

„Doch in der Regel konnten alle Beanstandungen leicht behoben werden“, zog Tubel-Wesemeyer ein positives Fazit. Und: „Alle Einrichtungen bemühen sich offensichtlich um jeden Einzelnen in ihrer Obhut.“ Landrat Eckstein teilte die Einschätzung: „Wir können nicht in den allgemeinen Tenor einstimmen, dass die Missstände im Pflegebereich zunehmen.“

Quelle: Roth-Hilpoltsteiner Volkszeitung



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generiert am 23.05.2012 21:11:58 ­